In seiner Sitzung vom 6. August beschäftigte sich der Stadtsenat mit der Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung im Bereich der Sepp-Grünbacher-Promenade im Olympischen Dorf. Dort soll ein neues Wohn- und Pflegeheim entstehen.
Laut einem Sachverständigengutachten ist nur eine geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Naturhaushaltes zu erwarten, vom Bauvorhaben wäre jedoch auch der unmittelbare Lebensraum eines Bibers an diesem Standort betroffen. Laut Landesumweltanwalt sei das Bauvorhaben um ein spezielles Bibermanagement erweitert worden, da es sich um eine nach dem Tiroler Naturschutzgesetz streng geschützte Tierart handelt. Für diese Maßnahmen wird eine naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung empfohlen, gegen die der Stadtsenat nun keine Einwände erhoben hatte.
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